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Double-Opt-In
Kurz gesagt: Double-Opt-In (DOI) ist ein Anmeldeverfahren in zwei Schritten: Wer eine E-Mail-Adresse in ein Formular einträgt, erhält zuerst eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link. Erst nach dem Klick auf diesen Link wird die Adresse in den Verteiler aufgenommen.
Der Ablauf
- Eintrag: Eine Person gibt ihre Adresse in ein Anmeldeformular ein und schickt es ab.
- Bestätigungs-E-Mail: Das Versandsystem schickt an genau diese Adresse eine Nachricht mit einem persönlichen Bestätigungslink. Bis dahin ist die Adresse nur vorgemerkt.
- Klick: Klickt die Person auf den Link, setzt das System die Adresse auf „bestätigt“. Klickt sie nicht, bleibt sie draußen.
Der Gedanke dahinter: Nur wer Zugriff auf das Postfach hat, kann den Link anklicken. Damit wird es deutlich schwerer, eine fremde Adresse einzutragen, deren Inhaber dann ungefragt Newsletter bekommt. Das Versandsystem kann zu jedem Schritt den Zeitpunkt festhalten.
Was Aufsicht und Rechtsprechung schreiben
Das Wort „Double-Opt-In“ kommt im Wortlaut von § 7 UWG und der DSGVO nicht vor. Die Datenschutzaufsichtsbehörden schreiben in ihrer Orientierungshilfe:
„Für das elektronische Erklären einer Einwilligung ist zur Verifizierung der Willenserklärung der betroffenen Person das Double-Opt-In-Verfahren geboten, wobei die Nachweis-Anforderungen des BGH zum UWG (Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 164/09) bei der Protokollierung zu berücksichtigen sind.“ — DSK-Orientierungshilfe Direktwerbung (Februar 2022), Abschnitt 3.3, S. 111
Zu Bestätigungen per SMS oder Telefon heißt es im selben Abschnitt: „Im Hinblick auf Double-Opt-In-Verfahren, die per SMS oder per Telefonanruf übermittelte Bestätigungscodes oder eingeholte Bestätigungen verwenden, ist darauf hinzuweisen, dass wegen der leichten Fälschbarkeit in der Regel die Beweiskraft solcher Verfahren als gering anzusehen ist.“ (Abschnitt 3.3, S. 12)1
Der Bundesgerichtshof hat sich in dem genannten Urteil, einem Fall zur Telefonwerbung, mit dem Verfahren befasst. In den Gründen heißt es: „Geht ein Teilnahmeantrag elektronisch ein, so kann dessen Absender durch eine E-Mail um Bestätigung seines Teilnahmewunsches gebeten werden. Nach Eingang der erbetenen Bestätigung kann angenommen werden, dass der Antrag tatsächlich von der angegebenen E-Mail-Adresse stammt.“ (BGH, Urteil vom 10. Februar 2011, I ZR 164/09, Rn. 37)2 Leitsatz 3 lautet: „Durch eine Bestätigungsmail im elektronischen Double-opt-in-Verfahren wird weder ein Einverständnis des Verbrauchers mit Werbeanrufen belegt, noch führt sie für sich allein zu einer Beweiserleichterung zugunsten des Werbenden.“3
Ob und wie diese Aussagen auf einen bestimmten Newsletter anzuwenden sind, beurteilen wir nicht. Alle Wortlaute mit Zusammenhang: Einwilligung und Double-Opt-In.
Abgrenzung
- Single-Opt-In: Anmeldung in einem Schritt, ohne Bestätigung. Ob die Adresse der Person gehört, die das Formular ausgefüllt hat, wird nicht geprüft (Single-Opt-In).
- Opt-out: Das Gegenmodell, bei dem jemand angeschrieben wird, bis er widerspricht (Opt-out).
- Einwilligung: Der Double-Opt-In ist ein Verfahren, die Einwilligung ein Begriff der DSGVO (Art. 4 Nr. 11). Beides ist nicht dasselbe.
Verwechslungsgefahr
- Bestätigungs-E-Mail und Willkommens-E-Mail: Die Bestätigungs-E-Mail kommt vor der Aufnahme in den Verteiler und enthält den Link. Die Willkommens-E-Mail kommt danach.
- „Double-Opt-Out“: Diesen Ausdruck verwenden die Aufsichtsbehörden für etwas anderes, nämlich für die Bestätigung eines Widerrufs über die bekannte E-Mail-Adresse (Orientierungshilfe, Abschnitt 3.7, S. 14). Mehr unter Opt-out.
- Schreibweisen: Double-Opt-In, Double Opt-in und die Abkürzung DOI meinen dasselbe Verfahren; die Datenschutzaufsicht schreibt „Double-Opt-In-Verfahren“, der BGH „Double-opt-in-Verfahren“.
Beispiel
So sieht der Weg einer Anmeldung in den Daten eines Versandsystems typischerweise aus (vereinfacht, Beispieladresse):
| Zeitpunkt | Schritt | Status der Adresse anna@example.de |
|---|---|---|
| 10:02:14 | Formular abgeschickt | vorgemerkt |
| 10:02:15 | Bestätigungs-E-Mail verschickt | vorgemerkt |
| 10:17:40 | Bestätigungslink angeklickt | bestätigt |
Bleibt der Klick aus, wird die Adresse nicht aufgenommen. Zwischen dem zweiten und dem dritten Schritt liegt der eigentliche Prüfpunkt: Nur wer das Postfach öffnen kann, kommt an den Link.
Häufige Fragen
Was ist das Double-Opt-In-Verfahren? Eine Anmeldung in zwei Schritten: Eintrag ins Formular, dann Klick auf einen Bestätigungslink in einer E-Mail an die eingetragene Adresse.
Ist Double-Opt-In Pflicht? In § 7 UWG und in der DSGVO wird das Verfahren nicht beim Namen genannt. Die Datenschutzaufsichtsbehörden schreiben, für das elektronische Erklären einer Einwilligung sei es „geboten“ (Orientierungshilfe Direktwerbung, Abschnitt 3.3). Eine rechtliche Einschätzung für Ihren Fall geben wir nicht.
Was bedeutet Double-Opt-In auf Deutsch? Wörtlich etwa „zweifache Zustimmung“: Die Person meldet sich einmal im Formular an und bestätigt ein zweites Mal per Klick in der E-Mail.
Verwandte Begriffe
Passendes Werkzeug
- Auswahl-Checkliste Versandsystem: Fragen an Anbieter, darunter zu Double-Opt-In und Protokollierung.