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Opt-out
Kurz gesagt: Opt-out bedeutet „sich austragen“. Im E-Mail-Marketing hat das Wort zwei Bedeutungen: die Abmeldung selbst, etwa über einen Abmeldelink, und ein Modell, bei dem jemand Nachrichten bekommt, bis er widerspricht – das Gegenstück zum Opt-in, bei dem vorher zugestimmt wird.
Zwei Bedeutungen
Opt-out als Handlung: Eine Person, die einen Newsletter nicht mehr möchte, trägt sich aus – per Abmeldelink, per Knopf im Postfachprogramm oder per Antwort an den Absender. Eine Werbesperrliste verhindert danach technisch, dass die Adresse nach einem späteren Import wieder angeschrieben wird.
Opt-out als Modell: Angeschrieben wird ohne vorherige Zustimmung, und wer nichts mehr bekommen will, muss aktiv widersprechen. Beim Opt-in ist es umgekehrt: Erst die Zustimmung, dann die Nachrichten. Die Begriffe Opt-in und Opt-out kommen im Wortlaut der DSGVO und des § 7 UWG nicht vor; was dort steht, zeigen die Zitate unten.
Wortlaute zu Einwilligung, Widerspruch und Abmeldung
Zur Einwilligung heißt es in Erwägungsgrund 32 der DSGVO: „Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person sollten daher keine Einwilligung darstellen.“1
Zum Widerspruch gegen Direktwerbung regelt die DSGVO: „Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.“ (Art. 21 Abs. 3 DSGVO)1
§ 7 Abs. 3 UWG nennt für Werbung an Kunden unter anderem die Voraussetzung, dass „der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat“ (Nr. 3) und dass er „bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen“ (Nr. 4).2
Zur Gestaltung der Abmeldung schreiben die Datenschutzaufsichtsbehörden: „Die Abmeldung von E-Mail-Werbung sollte möglichst mit einem Klick (Anklicken des Abmeldelinks in der Werbe-E-Mail) ohne zusätzliche Hürden bzw. Erschwernisse möglich sein.“ (DSK-Orientierungshilfe Direktwerbung, Februar 2022, Abschnitt 5.3, S. 19)3
Eine eigene rechtliche Einschätzung, wann welches Modell zulässig ist, geben wir nicht. Weitere Wortlaute: Abmeldung vom Newsletter und Werbung an Bestandskunden.
Abgrenzung
- Opt-out, Widerruf und Widerspruch: Zur Einwilligung heißt es: „Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.“ (Art. 7 Abs. 3 Satz 1 DSGVO) Den Widerspruch gegen Direktwerbung regelt Art. 21 DSGVO. Im Alltag heißt beides oft einfach „abmelden“.
- Opt-out und Double-Opt-In: Der Double-Opt-In betrifft den Anfang eines Abonnements, das Opt-out sein Ende.
- Opt-out und Werbesperrliste: Die Werbesperrliste ist das technische Gedächtnis für erklärte Widersprüche.
Verwechslungsgefahr
- „Double-Opt-Out“: Die Aufsichtsbehörden erwähnen diesen Ausdruck beim Widerruf: „So kann beispielsweise bei einer Erklärung des Widerrufs über ein Online-Kontaktformular eine Bestätigung über die dem Verantwortlichen bekannte E-Mail-Adresse verlangt werden, entsprechend einer Art ‚Double-Opt-Out‘-Verfahren.“ (Orientierungshilfe, Abschnitt 3.7, S. 14)3
- Opt-out in anderen Bereichen: Das Wort wird auch außerhalb des Marketings benutzt, dort mit eigener Bedeutung. Auf dieser Seite geht es nur um E-Mails.
Beispiel
Technisch gibt es neben dem Link im Text einen zweiten Weg: Kopfzeilen, über die das Postfachprogramm selbst einen „Abbestellen“-Knopf anzeigt. Das Beispiel aus RFC 8058 (Abschnitt 8.1):
List-Unsubscribe: <https://example.com/unsubscribe/opaquepart>
List-Unsubscribe-Post: List-Unsubscribe=One-Click
Klickt die Person auf den Knopf, schickt das Programm eine POST-Anfrage an diese Adresse, und die Abmeldung ist erledigt, ohne dass eine Webseite geöffnet werden muss.4 Gmail verlangt die Abmeldung mit einem Klick von Absendern, die mehr als 5.000 Nachrichten am Tag an Gmail-Konten schicken.5 Yahoo verlangt einen funktionierenden List-Unsubscribe-Kopf und nennt eine Frist von 2 Tagen für die Umsetzung von Abmeldungen.6
Häufige Fragen
Was bedeutet Opt-out? Sich austragen oder sich gegen etwas entscheiden. Beim Newsletter meint es meist die Abmeldung oder ein Modell, bei dem ohne vorherige Zustimmung angeschrieben wird.
Was ist der Unterschied zwischen Opt-in und Opt-out? Beim Opt-in kommt die Zustimmung zuerst, beim Opt-out der Widerspruch danach. Die Begriffe stehen weder in der DSGVO noch in § 7 UWG; Wortlaute zu Einwilligung, Widerruf und Widerspruch stehen im Abschnitt oben.
Was sagen Aufsicht und Postfachanbieter zum Zeitpunkt? Die Aufsichtsbehörden schreiben: „Erfolgt der Widerspruch über einen Link in einer Werbe-E-Mail oder über eine Einstellung im Kundenportal, werden die personenbezogenen Daten gem. Art. 21 Abs. 3 DS-GVO nicht mehr verarbeitet. Für rein elektronisch versandte Werbung gibt es in diesen Fällen keinen Grund, vom Wortlaut des Gesetzes abzuweichen, nach dem der Widerspruch sofort zu beachten ist.“ (Orientierungshilfe, Abschnitt 5.4, S. 20) Yahoo nennt für Massenversender eine Frist von 2 Tagen.
Verwandte Begriffe
Passendes Werkzeug
- Checkliste vor dem Versand: Abmeldelink und
List-Unsubscribevor jeder Aussendung prüfen.